michael stockert
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Kostenzuschuss

Die Krankenkasse zahlt
  • pro 50 Minuten Einzeltherapie einen Zuschuss
    von € 21,80, und
  • pro 90 Minuten Gruppentherapie einen Zuschuss
    von € 7,27.

Hierfür muss die Klientin/der Klient jeweils vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Bestätigung dafür einholen, dass keine körperlichen Gründe für die psychischen Schwierigkeiten vorliegen. Aufgrund dieser Bestätigung und der vom Therapeuten ausgestellten Honorarnote werden schließlich die genannten Kosten refundiert. Nach 4 bis 10 Stunden ist ein
 

 

Antrag auf Gewährung einer längerfristigen Therapie erforderlich. Die Diagnose wird dabei vom behandelnden Psychotherapeuten gestellt.

Der Kostenzuschuss wird dem Klienten/der Klientin nach Zusendung der entsprechenden Honorarnoten überwiesen.