-
pro 50 Minuten Einzeltherapie einen Zuschuss
von € 21,80, und -
pro 90 Minuten Gruppentherapie einen Zuschuss
von € 7,27.
Hierfür muss die Klientin/der Klient jeweils vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Bestätigung dafür einholen, dass keine körperlichen Gründe für die psychischen Schwierigkeiten vorliegen. Aufgrund dieser Bestätigung und der vom Therapeuten ausgestellten Honorarnote werden schließlich die genannten Kosten refundiert. Nach 4 bis 10 Stunden ist ein